Die Digitalisierung des terrestrischen Fernsehrundfunks in Deutschland ist in vollem Gange. Dabei werden effiziente Bitratenreduktionsverfahren eingesetzt. Das in Deutschland genutzte DVB-T System erlaubt, statt eines Fernsehprogramms, bis zu vier Programme pro UHF-Kanal bei vergleichbarer Qualität zu übertragen. Das Frequenzspektrum, das im Zuge der Digitalisierung verfügbar wird, bezeichnet man als „Digitale Dividende“.

Auf der Weltfunkkonferenz WRC-2007 wurde beschlossen, nach dem Prinzip der „Digitalen Dividende“ die bisher dem Fernsehrundfunk zugewiesenen Frequenzen im oberen UHF-Bereich (790–862 MHz, Kanäle 61-69) auch für IMT-Mobilfunkdienste zu öffnen. Als Ergebnis ist dieser Frequenzbereich, der bisher primär dem Rundfunk zugewiesen war, dem Mobilfunk co-primär zugewiesen worden. Damit konkurrieren in der Frequenznutzung zukünftig das digitale terrestrische Fernsehen DVB-T einerseits mit UMTS-Mobilfunk und Breitbandübertragungsverfahren (wie z.B. LTE – Long Term Evolution) andererseits.

Speziell in Deutschland kommt noch erschwerend hinzu, dass zwei Teilbereiche des oberen UHF-Bereichs militärischen Anwendungen zugewiesen sind, und drahtlose Studioübertragungsanlagen (z.B. drahtlose Mikrofone) als sekundäre Nutzer zu berücksichtigt werden müssen.

Nachdem die Bundesnetzagentur nun über den Start der Versteigerung der Frequenzen der Digitalen Dividende entschieden hat, sehen Beteiligte und der betroffene Rundfunk die Fragen möglicher Störungen als auch die Kostenübernahme zur Beseitigung als ungeklärt an. Weiter wurde kritisiert „Breitband über Funkfrequenzen“ politisch als das Allheilmittel für die ländliche Internetversorgung zu stilisieren, obwohl mögliche alternative Übertragungswege durchaus attraktivere Voraussetzungen haben.

VisionConsult international stellt zur Störproblematik dar, dass die Räumung des Frequenzbereiches durch den Fernsehrundfunk nicht automatisch bedeutet, diesen ohne Weiteres durch Mobilfunkdienste nutzen zu können. Es gilt insbesondere die Verträglichkeit mit dem Rundfunk zu betrachten und das das Störpotenzial bezüglich der verbleibenden sekundären Nutzer zu untersuchen. Neben der Verträglichkeit mit bestehenden DVB-T Empfängern und zukünftigen DVB-T / DVB-T2 Empfängern ist die Verträglichkeit mit Breitbandkabelanlagen (BK-Netze) und Hausgemeinschaftsanlagen sowie den drahtlosen Studioübertragungssystemen, wie z.B. drahtlose Mikrofone durch den Mobilfunk völlig ungeklärt. VisionConsult warnt davor, bereits heute mit Ausschreibungen und Frequenzvergaben einen Status Quo zu schaffen, ohne den Umfang der Störungen auf den Rundfunk und sekundäre Nutzer in Gänze abzusehen.

Zum gesamtwirtschaftlichen Nutzen der „Digitalen Dividende“ hatte VisionConsult international nach mehrdimensionaler Analyse des Potenzials bezogen auf die verschiedenen Verwendungsoptionen bereits im Herbst 2008 die Auswirkungen auf den gesamtwirtschaftlichen Nutzen bei Verwendung des Frequenzbereich 790-862 MHz für IMT-Mobilfunk betrachtet und im Rahmen einer Ausschreibung der Bundesnetzagentur eine Untersuchung vorgeschlagen. Berücksichtigung fanden dabei Aspekte wie der Beitrag zum Bruttosozialprodukt, Entstehung/Sicherung von Arbeitsplätzen, Entwicklung von Know-how und dem nachhaltigen Ausbau der Infrastruktur (Stadt-Land-Gefälle).