Digitale Dividende: Störproblematik ungelöst, gesamtwirtschaftlicher Nutzen unklar

Die Digitalisierung des terrestrischen Fernsehrundfunks in Deutschland ist in vollem Gange. Dabei werden effiziente Bitratenreduktionsverfahren eingesetzt. Das in Deutschland genutzte DVB-T System erlaubt, statt eines Fernsehprogramms, bis zu vier Programme pro UHF-Kanal bei vergleichbarer Qualität zu übertragen. Das Frequenzspektrum, das im Zuge der Digitalisierung verfügbar wird, bezeichnet man als „Digitale Dividende“. Konkrete Rahmenbedingungen wurden zwar vom Bundesrat beschlossen, Störproblematiken für Drahtlose Mikrophone, DVB-T und Kabelfernsehen sowie der gesamtwirtschaftliche Nutzen ist jedoch weiterhin offen.