Das „Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“, kurz „ESUG“, trat als Teil der Insolvenzordnung (InsO) am 01.03.2012 in Kraft. Ziel des ESUG ist es, Unternehmen in Schieflage frühzeitig die eigenständige Sanierung unter Insolvenzschutz zu ermöglichen. Ein ESUG-Verfahren ist eine (vorläufige) Eigenverwaltung oder ein Schutzschirmverfahren. Beiden Varianten gemeinsam ist, dass das Management des Unternehmens das Insolvenzverfahren selbst steuert, in der Regel unterstützt durch einen ESUG-Berater. An die Stelle des Insolvenzverwalters tritt der Sachwalter, der das Verfahren lediglich beaufsichtigt.

bisenius. manage-consult hat jetzt die Anzahl und den Verlauf der ESUG-Fälle im Ländle in den ersten 2 Jahren seit Bestehen des Gesetzes analysiert. Ausgewertet wurden Fälle, bei denen der Insolvenzantrag gemäß § 270a InsO (Eigenverwaltung) bzw. § 270b InsO (Schutzschirmverfahren) im Zeitraum zwischen 01.03.2012 und 28.02.2014 bei einem der 24 Insolvenzgerichte in Baden-Württemberg gestellt wurde.

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